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Aufstehen für die Kunst: Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht

In höchster Instanz

Die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale Schließung von Kulturinstitutionen eingereicht.

vonJohann Buddecke,

Mit einer Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht geht die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ nun in die höchste Instanz, um gegen die pauschalen und ausnahmslosen Schließungen der Theater, Opern- und Konzerthäuser im Rahmen des überarbeiteten Infektionsschutzgesetztes der Bundesregierung vorzugehen. Initiatoren der Klage sind die Violinistin Anne-Sophie Mutter, die Sängerinnen und Sänger Okka von Damerau, Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners und Christian Gerhaher sowie die Dirigenten Hansjörg Albrecht und Thomas Hengelbrock. Zuvor war ein Eilantrag der Initiative vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 15. April abgewiesen worden.

Den Schritt, die Klage in der nun höchsten Instanz fortzuführen, begründete die Initiative mit sachlich problematischen Abschnitten in dem Entgegnungsschriftsatz der Landesanwaltschaft Bayerns sowie mit zahlreichen Fehleinschätzungen bezüglich der Kunstfreiheit sowie dem Werk- und Wirkbereich von Kunstschaffenden im Urteil. Zudem seien von den Antragsgegnern keinerlei gegenläufige Studien zu den von den Antragstellern vorgelegten Untersuchungen zur Risikoeinschätzung und zum Infektionsschutz in Kulturinstitutionen präsentiert worden. Auch habe die Bayerische Staatsregierung keine konkreten wissenschaftlichen Studien vorgelegen können, nachdem die Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag explizit danach verlangt hatte.

Die Antragsgegner konnten somit laut Initiative keine ausreichende Begründung für die Ablehnung des Antrags vorbringen. Die im Grundgesetz abgesicherte Kunstfreiheit als Kommunikationsgrundrecht werde durch die Ablehnung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof somit weiterhin massiv und unverhältnismäßig eingeschränkt.

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